Für gewerbliche Zwecke stehen folgende Anträge und Formulare zur Verfügung:
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbeabmeldung
- Gewerbeummeldung
Hinweis: Bei der Abgabe von Gewerbeanzeigen ist auch ein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, ist des weiteren ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen. Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Handwerker, Makler) betreiben wollen, haben die entsprechende Erlaubnis vorzulegen. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorlegen. Die Verwaltungsgebühr beträgt 10 €. - Antrag auf Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung
- Antrag auf Erlaubnis einer Schank- und Speisewirtschaft
- Antrag auf Absetzung von Frischwasser bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren
- An- und Abmeldung von Spielgeräten




