Die Verbandsgemeinde St. Goar - Oberwesel


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(Einsatzgebiet der VG Feuerwehr und Gefahrenschwerpunkte)

2 Städte:

  • Oberwesel  mit den Stadtteilen Dellhofen, Langscheid, Engehöll und Weiler-Boppard
  • St. Goar mit den Stadtteilen Biebernheim, Werlau, Fellen, An der Loreley

6 Ortsgemeinden:

  • Damscheid
  • Niederburg
  • Laudert
  • Perscheid
  • Wiebelsheim
  • Urbar

Einwohner: Insgesamt rund 10.000 Einwohner

Fläche: ca. 9865 ha

Infrastruktur:

  • Bundeswasserstrasse Rhein
  • Bundesautobahn 61
  • Bundesstrasse 9
  • Linksrheinische Bahnstrecke
  • Industrie- und Gewerbepark Wiebelsheim
  • Loreley-Kliniken St. Goar-Oberwesel mit Häusern in beiden Städten
  • Loreley-Seniorenzentrum Oberwesel
  • Haupt- und Realschule Oberwesel
  • Grundschulen St. Goar und Oberwesel
  • Zahlreiche Hotel -und Beherbergungsbetriebe


[Bild folgt]

Die Wehrleitung der Verbandsgemeindefeuerwehr St. Goar - Oberwesel 2007 (Links: Wehrleiter Christian Albrecht; Rechts: stellv. Wehrleiter Dirk Vogt)


1. Brandschutz und Technische Hilfe eine Aufgabe der Verbandsgemeinde

Bei Bildung der Verbandsgemeinde St. Goar - Oberwesel am 22. April 1972 gehörte der Brandschutz an sich zu den eigenen Aufgaben der Städte und Ortsgemeinden. Sehr früh erkannte aber der Verbandsgemeinderat Oberwesel als Rechtsvorgänger der Verbandsgemeinde St. Goar - Oberwesel die Notwendigkeit und auch die Zweckmäßigkeit, das Brandschutzwesen in die Zuständigkeit der Verbandsgemeinde zu übernehmen. Voraussetzung war aufgrund der gesetzlichen Vorschriften das Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses, was der Verbandsgemeinderat Oberwesel bereits am 08. Februar 1972 einstimmig beschlossen hat. Man sah schon damals in dieser Regelung eine Verbesserung in der notwendigen Beschaffung von Geräten, Ausrüstungsgegenständen und dergleichen bei einer verbesserten finanziellen Förderung seitens des Landes Rheinland-Pfalz.

Bei der Bildung der Verbandsgemeinde St. Goar - Oberwesel verblieb es bei dieser Zuständigkeitsregelung. Ausgenommen von der Übernahme der Brandschutzaufgaben durch die neue Verbandsgemeinde blieb die Stadt St. Goar einschließlich der Stadtteile Biebernheim und Werlau.

Kraft der Gemeindeordnung ging spätestens zum 01. Januar 1975 die Aufgabe des Brandschutzes und der Technischen Hilfe auf die neue Verbandsgemeinde über, so dass fortan die ausschließliche Zuständigkeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung lag.


2. Die gesetzlichen Grundlagen des Brandschutzes

Die gesetzlichen Grundlagen des Brandschutzes waren anfangs das Landesgesetz über den Brandschutz und die Technische Hilfe aus dem Jahre 1974, das mit dem Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 02. November abgelöst worden ist.

Die Grundkonzeption früheren Rechts wurde beibehalten und umfasst nicht nur Brandschutzgefahren, sondern alle Gefahren, die dem einzelnen oder der Allgemeinheit für Leben, Gesundheit oder Sachen durch Brände, Explosionen, Unfälle, Naturereignisse oder andere gefahrenbringende Ereignisse drohen.

Den Verbandsgemeinden oblag hieraus unter anderem

  • eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten,
  • für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen,
  • Alarm- und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe aufzustellen und fortzuschreiben,

wobei es vor allem galt, auf die Belange der Ortsgemeinden besonders Rücksicht zu nehmen und in der Regel örtliche Feuerwehreinheiten aufzustellen. So wurden in allen Städten, Stadtteilen und den Ortsgemeinden die bisherigen Regelungen beibehalten, d.h. in allen Ortsgemeinden blieben Feuerwehreinheiten stationiert.

Damit wollte man den bisherigen Feuerwehreinheiten eine gewisse Selbstständigkeit belasse. Man sah hierin eine wichtige Voraussetzung für die Freiwilligkeit und die Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens über den bloßen Brandschutz hinaus.


3. Die Organisation der Feuerwehren

Gerade die vielen Jubiläen der einzelnen Freiwilligen Feuerwehren lassen erkennen, dass es im Gebiet der Verbandsgemeinde St. Goar - Oberwesel früher sogenannte Pflichtfeuerwehren gab, also zur Dienstleistung alle männlichen Einwohner ab einem gewissen Alter (etwa ab dem 18. Lebensjahr) verpflichtet waren.
Nach und nach entstanden Freiwillige Feuerwehren, so unter anderem

1921 in Oberwesel 1927 in Langscheid
1925 in St. Goar 1928 in Dellhofen
1926 in Damscheid 1934 in Biebernheim
1926 in Perscheid 1935 in Wiebelsheim
1927 in Niederburg

Und auch in den anderen Ortsgemeinden, so dass in der Verbandsgemeinde heute ausschließlich freiwillige Feuerwehreinheiten bestehen.

Die heutige Organisation der der Verbandsgemeindefeuerwehr St. Goar - Oberwesel ist dem Organisationsplan zu entnehmen.

Schon immer waren es für die Allgemeinheit engagierte Bürger, die sich dem Dienst bei der Feuerwehr zur Verfügung gestellt haben und es sich dabei zur Aufgabe machten, das Leben, die Gesundheit und das Eigentum ihrer Mitbürger zu schützen.

Für echte Feuerwehrleute war es eine Ehre, Mitglied einer Feuerwehr zu sein; heute - so kann man wohl sagen - ist es eine harte Pflicht geworden, die die ganze Person erfordert. So kann man sich glücklich schätzen, wenn sich trotz der großen Anforderungen immer wieder junge Bürger zum ehrenamtlichen Dienst an der Allgemeinheit bereit finden. Um den Feuerwehrgedanken schon sehr früh zu wecken, kam es in fast allen Orten zur Bildung von Jugendfeuerwehren. Die erste Gründung einer Jugendfeuerwehr erfolgte 1971 in St. Goar; heute bestehen darüber hinaus Einheiten in Oberwesel, Damscheid, Niederburg, Perscheid und Oberwesel-Langscheid.


In der nachfolgenden Übersicht sind die Feuerwehren, sowie deren Wehrführer der Verbandsgemeinde St. Goar - Oberwesel  dem heutigen Stand entsprechend festgehalten.


Ansprechpartner der VG Feuerwehren:

Wehrleiter Christian Albrecht
Mainzer Straße 13, 55430 Oberwesel, 06744/714472, Handy: 0171/3620412

Stellv. Wehrleiter Dirk Vogt
Römerstr. 22, 55430 Perscheid, 06744/8043, Handy: 0171/5126868

Feuerwehrgerätehäuser:
St. Goar, 06741/9809750, Fax: 9809759
Oberwesel, 06744/7148950, Fax: 7148959

Örtliche Feuerwehreinheiten:

Oberwesel
Franz-Hubert Persch, Niederbachstr. 34, 55430 Oberwesel, 06744/711311

Oberwesel-Dellhofen
Stefan Zimmermann, Oberbornweg 17, 55430 Oberwesel-Dellh., 06744/8532

Oberwesel-Langscheid
Matthias Hoffmann, Holunderstr. 9, 55430 Oberwesel-Lang., 06744/8088

Urbar
Matthias Link, Rheingoldstraße 32, 55430 Urbar, 06741/1310

St.Goar
Marco D'Avis, Heerstr. 35, 56329 St. Goar, 06741/2743

St.Goar-Biebernheim
Hans-Georg Arend, Linnengasse 53, 56329 St. Goar - Biebernheim, 06741/2730

St.Goar-Werlau
Andre Stein, Im Steingarten 10, 56329 St.Goar-Werlau, 06741/2131

Damscheid
Toni Henrich, Zum Rheintal 1 a, 55432 Damscheid, 06744/8973

Laudert
Florian Eisenhauer, Kisselbacherstraße 20, 56291 Laudert, 06746/1374

Niederburg
Dieter Oppenhäuser, Ringstr.12 a, 55432 Niederburg, 06744/711130

Perscheid
Dirk Vogt, Römerstraße 22, 55430 Perscheid, 06744/8043

Wiebelsheim
Günter Nimtz, Auf dem Schloss 4, 56291 Wiebelsheim, 06766/1285


 
 
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